Rechtsanwalt 
Freiherr Heino von Hammerstein

Über uns

Wir sind eine alteingesessene mittelständische Kanzlei, die sowohl außergerichtliche Beratungen als auch gerichtliche Tätigkeit anbietet. Unsere Mandanten, regionale Unternehmen ebenso wie Privatpersonen, werden von uns in allen Rechtsangelegenheiten vertreten. Wir verfügen aufgrund langjähriger Erfahrung und dank ständiger Fortbildung über ein breit gefächertes Wissen, sodass wir kompetent und vertrauensvoll mit unseren Mandanten zusammenarbeiten.

Unsere fachlichen Schwerpunkte sind:

Arbeitsrecht (Fachanwaltschaft)

Erbrecht und 
Nachfolgeregelungen

Ehe- und Familienrecht

Immobilienrecht

Miet- und Wohnungs-eigentumsrecht

Verkehrsrecht/
Unfallregulierung

Privates 
und öffentl. Baurecht 

Kauf- und 
Werkvertragsrecht

Gesellschafts- und Handelsrecht

Schlichtung 
und
Mediation

Strafrecht

Unsere Kanzlei

Vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Wir beraten Sie gerne.

Nach Abitur 1967 und Bundeswehr hat Rechtsanwalt Frhr. v. Hammerstein Rechtswissenschaft in Berlin und München studiert; das 1. und 2. Staatsexamen legte er 1974 und 1977 mit Prädikat in München ab. Bis 1979 gehörte er dem Planungsstab der Ludwig-Maximilians-Universität München an und arbeitete zugleich in der Hochschulforschung und -planung. Seit Januar 1980 ist er als Rechtsanwalt tätig, zunächst in München, seit 1987 in der Kanzlei Dr. Jürgen Brenner und Frhr. v. Hammerstein in Tegernsee. Seit 1993 ist Rechtsanwalt v. Hammerstein zugleich auch Fachanwalt für Arbeitsrecht.

HEINO FRHR. VON HAMMERSTEIN

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